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Effektive Teamarbeit – Gemeinsam mehr erreichen
In diesem 2-Tages-Training lernen Sie, wie Teams ihre Zusammenarbeit stärken, klären Rollen und verbessern die Kommunikation. Für mehr Vertrauen, gemeinsame Verantwortung und effektives Miteinander im Arbeitsalltag. Gemeinsam mehr erreichen – mit Klarheit und Teamgeist.
Dozent:in
Sylvia Cordes-Tambor
Veranstaltungsinhalte (Auszüge):
Erfolgreiche Teams arbeiten nicht nur zusammen – sie wachsen gemeinsam.
In einer dynamischen Arbeitswelt ist Teamarbeit mehr als nur Kooperation: Sie ist der Schlüssel zu Innovation, Motivation und nachhaltigem Erfolg. Dieses Training unterstützt Teams dabei, ihre Zusammenarbeit gezielt zu verbessern, Rollen zu klären und Stärken zu bündeln.
Das erwartet Sie:
Klare Kommunikation und gegenseitiges Verständnis im Team
Rollen, Erwartungen und Verantwortlichkeiten klären
Zusammenarbeit stärken – auch in herausfordernden Situationen
Konflikte im Team erkennen und konstruktiv ansprechen
Gemeinsame Ziele definieren und Synergien nutzen
In einer dynamischen Arbeitswelt ist Teamarbeit mehr als nur Kooperation: Sie ist der Schlüssel zu Innovation, Motivation und nachhaltigem Erfolg. Dieses Training unterstützt Teams dabei, ihre Zusammenarbeit gezielt zu verbessern, Rollen zu klären und Stärken zu bündeln.
Das erwartet Sie:
Klare Kommunikation und gegenseitiges Verständnis im Team
Rollen, Erwartungen und Verantwortlichkeiten klären
Zusammenarbeit stärken – auch in herausfordernden Situationen
Konflikte im Team erkennen und konstruktiv ansprechen
Gemeinsame Ziele definieren und Synergien nutzen
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.